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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Schulgeld

Das Schulgeld wird als Jahresbeitrag kalkuliert und auf die 12 Monate eines Schuljahres verteilt. Daher beginnt die Zahlungsverpflichtung immer zum 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres, auch wenn der Abschluss bereits im Juni erfolgt oder der Schulstart erst im September stattfindet.

Unsere Schulen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen, die nicht vollständig durch staatliche Mittel finanziert werden. Das Schulgeld trägt dazu bei, Kosten für Lehrkräfte, Materialien und Infrastruktur zu decken und ermöglicht die Umsetzung individueller pädagogischer Konzepte.

Bitte nutzen Sie hierfür das SEPA-Lastschriftmandat, das Sie im Bereich „Downloads“ finden. Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rechnungswesen zurück. Erst mit Eingang des korrekt ausgefüllten Mandats kann die Änderung berücksichtigt werden.


Die Schulgeldbescheinigungen werden immer Anfang Februar des Folgejahres erstellt und versendet.

Zweitschriften der Schulgeldbescheinigung können bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungswesens der St. Hildegard-Schulgesellschaft angefordert werden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Bereich „Schulträger“.

Ja, in begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung des monatlichen Schulgeldes zu beantragen. Bitte richten Sie Ihren Antrag direkt an die St. Hildegard-Schulgesellschaft, da die Schulen selbst keine Bearbeitung vornehmen. Verwenden Sie hierfür das entsprechende Formular, das Sie im Bereich „Downloads“ auf dieser Webseite finden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Nachweise beizufügen. Eine bewilligte Ermäßigung gilt frühestens ab dem Folgemonat nach Eingang des vollständigen Antrags.

Ja, bei einem längeren Auslandsaufenthalt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Schulgeld vorübergehend auszusetzen. Voraussetzung dafür ist ein genehmigter Antrag auf Beurlaubung, der rechtzeitig bei der jeweiligen Schule gestellt werden muss. Erst nach Bewilligung der Beurlaubung kann eine Aussetzung des Schulgeldes geprüft und ggf. gewährt werden.

Schulvertrag

Die Kündigung des Schulvertrags muss schriftlich bei der jeweiligen Schule eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die im Vertrag festgelegten Fristen und Vorgaben.

Schulbesuchsbescheinigungen werden direkt von der Schule ausgestellt. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Sekretariat der jeweiligen Schule.